Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.
Satzung und Ordnungen
Als eingetragener Verein ist die SMJG zu einer Satzung verpflichtet. Die Satzung des SMJG e. V. besteht aus der Finanzordnung sowie der Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung. Der Vorstand ordnet seine Angelegenheiten in einer Vorstands- und einer Geschäftsordnung. Diese Inhalte dieser Dokumente gehen auch in der Struktur der SMJG auf.
Satzung der SMJG
Die Satzung des SMJG e.V. ist die Grundordnung des Vereins. Sie regelt den Zweck des Vereins und die Rechte und Pflichte der Mitglieder.
Finanzordnung der SMJG
Die Finanzordnung regelt Art und Umfang der Mitgliedsbeiträge und die Teile der Geschäftsführung des Vorstandes für Finanzen
Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung der SMJG
Die Geschäftsordnung der Mitgliederversammlung ist Bestandteil der Satzung und regelt den Ablauf und den Umfang der Mitgliederversammlung.
Vorstandsordnung der SMJG
Die Vorstandsordnung der SMJG regelt die Zusammensetzung des Vorstandes.
Geschäftsordnung des Vorstandes der SMJG
Die Geschäftsordnung des Vorstandes regelt die Art, wie der Vorstand der SMJG seine Beschlüsse fasst.