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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treffen

Die SMJG bietet in unterschiedlichen Städten im deutschsprachigem Raum - vor allem in Deutschland, aber auch in Österreich - lokale Treffen. Diese Treffen werden auch Stammtische oder Stammis genannt. Sie richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre, die Interesse daran haben, sich offline mit anderen Interessierten auszutauschen.

Die Treffen finden in öffentlichen Gaststätten statt, in denen sich die Teilnehmenden bei Getränken und meist auch Speisen über ganz unterschiedliche Themen austauschen. Die Gespräche drehen sich oft um den Schul-, Studien- oder Berufsalltag, das Wetter und Hobbies sowie auch BDSM-Themen. Manche Treffs bieten daneben moderierte Diskussionsrunden zu BDSM-Themen an, an denen die Anwesenden bei Wunsch teilnehmen können.

Beachte bitte, dass die Treffs nicht zur Suche von Spiel- oder Beziehungspartner*innen gedacht sind und diese verboten ist.

Die lokalen Treffen werden von Mitgliedern der SMJG, den Orgas (kurz für Organisator*innen), organisiert. Sie achten darauf, dass die Treffs den Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und ein sicheres Umfeld bieten, in dem Fragen gestellt werden und die Anwesenden miteinander diskutieren können.  Dabei helfen die Treff-Regeln.

Auf unserer Homepage findest du eine Übersicht über die Städte, in denen die SMJG lokale Treffen anbietet. Darüber hinaus erhältst du dort nähere Informationen zu den jeweiligen Treffs, ihren Orgas und den Kontaktmöglichkeiten.

Hast du Interesse, einen Treff zu besuchen, schreibe einfach eine Mail an die Orgas der jeweiligen Stadt. Dort erfährst du ebenfalls die Adresse der Gaststätte, in der das Treffen stattfindet. Auch bei Fragen oder Unsicherheiten, zum Beispiel ob du tatsächlich auf deinen Treff gehen möchtest, wende dich an die jeweiligen Orgas. Viele Treffs bieten sogenannte Neulingsrunden an, bei denen neue Personen in geschütztem Rahmen die Orgas und andere Neulinge kennen lernen können, bevor der reguläre Treff stattfindet.

Wir wünschen dir viel Spaß!

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.