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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Saarbrücken

Hallo!

Unser Treff in Saarbrücken wurde Oktober 2008 als gemütliche Gesprächsrunde gegründet. Mittlerweile treffen wir uns jeden 3. Samstag im Monat, die Details zum Ort bekommt ihr indem ihr uns direkt schreibt (an st-saarbruecken-orga@smjg.org).  Es handelt sich um eine öffentliche Location in Saarbrücken.

Wie bei allen SMJG Treffs gibt es hier die Möglichkeit, sich offen und ungezwungen zu unterhalten und auszutauschen. Einen Dresscode gibt es selbstverständlich nicht, komm einfach wie du sonst auch bist und fühl dich wohl. Nach dem Treff steht natürlich auch noch der Weg offen für einen Ausflug ins Saarbrücker Nachtleben.

Was passiert beim Treff?

Wir werden in einer gemütlichen Runde was trinken und reden. Nicht immer und ausschließlich über BDSM, sondern über alles Mögliche was gerade interessiert. Wenn jemand fragen loswerden möchte oder einen Rat braucht, so ist das natürlich auch kein Problem.

Ich trau mich nicht...

Solltest du dich nicht trauen einfach vorbeizukommen, kannst du uns gerne vorher auch schreiben. Wenn du möchtest, können wir uns auch vorher in Saarbrücken treffen.

Wir freuen uns auf deinen Besuch :)

Grüße,
Deine Saarbrücker Orgas

Organisierende

'Devorani'

Ich stelle mich hier demnächst vor!

devorani@smjg.org

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.