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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Kiel

Der derzeit nördlichste Treff für ausschließlich „junge Perverse“, d.h. bis zum Alter von 27 Jahren. Interessierte, ganz egal mit welchen Neigungen, Erfahrungen,... sind bei uns immer herzlich willkommen! :-)
Das Treffen findet für gewöhnlich am 2. Samstag des Monats um 18.00 Uhr statt. Terminverschiebungen werden wir hier zwar auch auf der Internetseite eintragen, es lohnt sich auch unbedingt im SMJG Forum nach unseren monatlichen Ankündigungen zu schauen!
In unserem Trefflokal haben wir einen eigenen Raum, der vom restlichen Gastraum getrennt ist. Dadurch haben wir die Möglichkeit sehr offen über BDSM zu sprechen und du musst keine Sorgen haben, von anderen Gästen des Lokals erkannt zu werden, während du bei uns ist.
Derzeit sind wir meistens um 15-20 Personen, die sich in lockerer Runde treffen und einfach miteinander quatschen. Die meisten Besuchenden essen und trinken dabei etwas in der Location und reden nicht nur über BDSM, sondern auch über alles Mögliche, was junge Menschen so bewegt und interessiert.
Wir führen außerdem regelmäßig Diskussionsrunden zu kinky Themen durch, bei denen auch anonymisiert Fragen gestellt werden können.
Solltet ihr euch in Kiel nicht auskennen oder das erste Mal zum Treff wollen und z.B. unsicher sein oder offene Fragen haben, dann meldet euch gerne bei uns über die Mail-Adresse des Orgateams: st-kiel-orga@smjg.org

Organisierende

'Julian'

Moin,

ich bin Julian, aus Kiel und bereits seit über 10 Jahren in der SMJG.

Nach einiger eher stiller Zeit im Forum, habe ich mich dann auch einmal zum Treff getraut, auf dem ich mich bis heute sehr wohlfühle und dort viele nette Freundschaften geschlossen habe. Mit der Zeit hat es sich dann ergeben, dass ich begonnen habe, den Treffh mitzuorganisieren und helfe nach all der Erfahrung mit Problemen und Sorgen nach wie vor sehr gerne.

Schaut auch gerne einfach vorbei, wenn ihr Anschluss an die kinky Szene sucht oder euch einfach mal in einer geselligen, freundlichen und hilfsbereiten Runde über eure Neigungen und Interessen austauschen wollt.

julian@smjg.org

'Wiebke'

Heyho,

mein Name ist Wiebke, meine Pronomen sind sie/ihr, ich bin im Jahr 2001 geboren und wohne in Kiel. Meinen ersten Treff besuchte ich mit 16 Jahren und habe dort direkt eine sehr tolerante und offene Truppe gefunden, die ich in meinem Leben nicht mehr missen möchte.

Ich freue mich jetzt, auch selbst neue Menschen auf dem Treff willkommen heißen zu können.

Liebe Grüße,
wiebke

wiebke@smjg.org 

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.