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Die Antwort auf Fragen, die mit „Bin ich eigentlich die einzige Person …“ anfangen, ist grundsätzlich „Nein“.

Ugols Law

Treff Kassel

  • Turnus
    2. Samstag, ab 18:00 Uhr
  • Termin
    9. März 2024, 18:00 Uhr
  • Kontakt
    kassel@smjg.org

Willkommen beim Kasseler Treff des SMJG!

Du wolltest dich schon immer mal mit Gleichaltrigen über Fetische, Kink oder BDSM unterhalten? Du bist zwischen 14 und 27 Jahre alt und kommst aus dem Großraum Kassel? Dann bist du hier genau richtig!

Auf unserem Treff kannst du dich ungezwungen über kinky Themen austauschen, über die du in deinem Umfeld eher nicht sprechen willst.

Damit wir wirklich „unter uns sind“, bekommst du die Location unseres Treffs erst, wenn du dich bei uns meldest oder in die Mailingliste eingetragen bist. Schaulustige brauchen wir dann nicht zu fürchten.

Wer kommt auf so einen Treff?

Gute Frage, aber Schubladen haben noch nie dafür gepasst, um Menschen einzuordnen. Es kommen Personen jedweden Geschlechts, die sich den verschiedenen Seiten der Fetisch, Kink oder BDSM-Welt zugehörig fühlen.

Was passiert dann da?

Wir tauschen uns aus, lernen voneinander oder spielen Gesellschaftsspiele. Kurz gesagt, wir machen uns einen angenehmen Abend mit Spaß und kinky Themen.

Du traust dich noch nicht in eine bereits bestehende Gruppe?

Kein Problem, für Neulinge bieten wir ein Vortreffen an, das etwa 30 Minuten vor dem Treff stattfindet, wo du dich mit den Treff-Orgas austauschen und schonmal etwas vertrauter werden kannst.

Organisierende

Jürgen 'Nerukan'

Moin,

Ich heiße Jürgen, bin 1996 geboren, komme gebürtig aus Kassel und arbeite als Maschinenbau-Ingenieur.

Ich habe die SMJG leider erst viel zu spät im Sommer 2022 gefunden, obwohl ich schon seit über einem Jahrzehnt in der BDSM-Welt unterwegs bin. Seit Anfang 2023 bin ich nun als Orga in der SMJG tätig. Ich möchte Menschen einen einfacheren und sichereren Weg in die eigenen Kinks und Fetische zu ermöglichen, als ich ihn damals erfahren habe.

Du kannst mich jederzeit erreichen, wenn du Probleme oder Fragen in Bezug auf den Treff oder Veranstaltungen der SMJG hast. Du erreichst mich unter nerukan@smjg.org  

Liebe Grüße,

Nerukan

nerukan@smjg.org 

Allgemeine Regeln

Auf unseren Treffs möchten wir allen Teilnehmenden eine angenehme Atmosphäre und eine sichere Umgebung bieten, in der sie Fragen stellen und sich miteinander austauschen können. Deshalb haben wir uns auf einige Regeln geeinigt. Lies sie dir bitte durch, bevor du einen unserer Treffs besuchst. Hier geht es zur PDF-Version.

  1. Das Alter der Teilnehmenden darf nicht über 27 Jahren liegen. Dies hat den Hintergrund, dass die SMJG Jugendarbeit macht. Jugendarbeit ist durch das achte Sozialgesetzbuch in Deutschland auf Personen unter 27 Jahren begrenzt. Allerdings dürfen in „Angebote der Jugendarbeit [...] auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang [einbezogen werden].“ (vgl. SGB VIII §11,4). Die SMJG kam zu dem Schluss, dass dies für die Treffs bedeutet, dass Personen im 28. Lebensjahr noch geduldet werden, ältere Personen aber definitiv nicht erwünscht sind.
    Es existiert jedoch eine Ausnahmeregelung für Paare, bei denen ein Teil der Beziehung noch unterhalb der Altersgrenze liegt. Die ältere Person ist solange willkommen, wie beide anwesend sind und andere Teilnehmende nicht stören.
  2. Kein Baggern auf Treffs, denn die SMJG versteht sich als Informationsplattform. Es soll ein Klima gewahrt werden, welches einen Austausch ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben möglich macht. Die SMJG versteht sich daher ausdrücklich nicht als Partnervermittlung. Insbesondere ist es wichtig, dass sich niemand auf Treffs wie „Freiwild“ fühlt.
    Klar ist weiterhin, dass auf Treffs in verschiedener Art und Weise sozial interagiert wird. Es sollte sich allerdings keine der anwesenden Personen auf irgendeine Weise bedrängt, verunsichert oder gestört fühlen.
  3. Spielen in jeglicher Form ist auf den Treffs nicht gestattet. Uns ist klar, dass die Definition von „Spielen“ nicht eindeutig gegeben werden kann, da jede Person sie anders auslegt. Auch wenn es für manche Teilnehmende entweder Lebensart oder -einstellung ist, widerspricht es der Vorstellung eines Klimas des Austausches ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben.
    Offensichtliche Beispiele nicht erwünschten Verhaltens in dieser Kategorie sind unter anderem Schläge, Demütigungen, Fesselungen, Befehle und Unterwerfungsgesten, sowie exzessive (familiäre) körperliche Intimität.
  4. Sexuelle Interaktion und sexuelle Intimität sind, ebenso wie Spielen, untersagt. Hierunter fallen unter Anderem neben „Fummeleien“, der Austausch von Intimitäten und auch schon exzessive Zungenküsse.
    Solch ein Verhalten führt dazu, dass auf dem Treff nicht mehr das ungezwungene Klima, in dem sich jede teilnehmende Person ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen kann, vorherrscht.
  5. Fetischkleidung ist aus eben diesen Gründen am Treff nicht gestattet und die Teilnehmenden sollen sich den Gegebenheiten der Location angemessen kleiden. Art und Stil der Bekleidung sollten weder andere Gäste und Interessierte „verschrecken“, noch negatives Feedback durch das Personal oder die Geschäftsleitung verursachen.
    Als Beispiele unerwünschter Kleidungsstile lassen sich zum Beispiel Latex, Lack, Leder oder sexuell freizügige Bekleidung anführen. Diese reduzieren die Träger auf den entsprechenden Fetisch und behindern somit ein Klima, in dem sich alle Teilnehmenden ohne Reduktion auf Geschlecht, Neigungen oder Vorlieben austauschen können.
  6. Fotografierverbot gilt auf den Treffs uneingeschränkt. Dies beinhaltet auch Ton- und Videoaufzeichnungen. Diese Regelung leitet sich einerseits aus dem Recht am eigenen Bild ab und andererseits daher, dass niemand unfreiwillig geoutet werden soll, falls das Bild zum Beispiel in einem sozialen Netzwerk landet.
  7. Radikale Parolen und menschenverachtende Aussagen lehnt die SMJG in jeder Ausprägung ab. Die SMJG selbst sieht sich als politisch und konfessionell neutral und unabhängig an.
  8. Das Jugendschutzgesetz sowie alle anderen gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  9. Die Auslegung obliegt den Orgas. Im Zweifelsfall kann beim Vorstand der SMJG Beschwerde eingelegt werden.